Für die von uns erbrachten  Leistungen erlauben wir uns folgende Kosten zu berechnen:

Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung 120,00 € pro Stunde
Fahrt- und Wartekosten 120,00 € pro Stunde
Schreibarbeiten 120,00 € pro Stunde
Kilometerpauschale 0,77 € pro km
Telefon, Schreibauslagen, Porto, Foto usw. nach Aufwand
Reise- / Hotel- / Bahn- / Flugkosten nach Aufwand / Beleg
Kosten für hinzugezogene Sachverständige nach Aufwand / Beleg
Zuschlag auf den Stundensatz in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 50%
Zuschlag auf den Stundensatz in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 100%
Zuschlag auf den Stundensatz an Samstagen 50%
Zuschlag auf den Stundensatz an Sonn- und Feiertagen 100%

„Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG."

Unsere Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die dem Sachverständigen dadurch entstehen, dass er sein schriftliches Gutachten im Rahmen einer gerichtlichen Ladung mündlich erläutern muss. Hierzu zählen die Kosten für Anreise, Abreise, Reisekosten, Übernachtungskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten die nicht über die JVEG bzw. der in dem Land der gerichtlichen Vorladung geltenden Vergütungssätze des jeweiligen Gerichtes abgedeckt sind. Dabei gelten die normalen, vorgenannten Kosten für erbrachte Leistungen.